belangen

belangen
belangen Vsw std. (11. Jh.), mhd. b(e)langen, ahd. belangēn Stammwort. Präfixbildung zu langēn (langen). Im Althochdeutschen bedeuten beide Verben (ausgehend von "ausstrecken, ergreifen") "verlangen, sich sehnen" (mit Akkusativ der Person und Genetiv der Sache); dieser Gebrauch ist noch in obd. (vor allem schwz.) blangen (ich blange "ich sehne mich") erhalten. Erst mittelhochdeutsch bezeugt ist die vom gleichen Ausgangspunkt ausgehende Bedeutung "sich erstrecken, ausreichen, betreffen", wofür heute meist anbelangen steht; vergleichbar sind nndl. aanbelangen und ne. belong "gehören zu". Ferner gehört hierzu die Rückbildung nhd. Belang "Wichtigkeit, Interesse", die im 18. Jh. aus der Kanzleisprache übernommen wurde. Hierzu auch das Adjektiv belanglos. Erst frühneuhochdeutsch ist beim transitiven Verb die Bedeutung " jmd. um etwas angehen, jmd. vor Gericht ziehen". Sie geht auf die konkrete Bedeutung "ergreifen" zurück. deutsch s. langen

Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Belangen — Belangen, verb. reg. act. welches in allen seinen Bedeutungen nur in den gemeinen Mundarten üblich ist. Es bedeutet aber, 1) * eigentlich, an etwas langen, es mit ausgestrecktem Arme erreichen, welche Bedeutung noch das Niedersächsische belangen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • belangen — belangen: Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb (↑ lang). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • belangen — V. (Aufbaustufe) jmdn. zur Verantwortung ziehen Synonyme: verantwortlich machen, zur Rechenschaft ziehen, haftbar machen Beispiel: Der Künstler will ihn wegen des Plagiats gerichtlich belangen …   Extremes Deutsch

  • belangen — strafen; maßregeln; bestrafen; zur Verantwortung ziehen; ahnden * * * be|lan|gen [bə laŋən] <tr.; hat: zur Rechenschaft, Verantwortung ziehen, verklagen: jmdn. wegen eines Vergehens [gerichtlich] belangen. Syn.: ↑ bestrafen, mit einer Strafe… …   Universal-Lexikon

  • belangen — be·lạn·gen; belangte, hat belangt; [Vt] 1 jemanden (wegen / für etwas) belangen mithilfe eines Rechtsanwalts oder der Polizei dafür sorgen, dass jemand für etwas bestraft wird oder einen Schaden ersetzen muss ≈ verklagen <jemanden gerichtlich …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • belangen — a) verantwortlich machen, zur Rechenschaft/Verantwortung ziehen; (bes. Rechtsspr.): haftbar machen. b) anbelangen, angehen, anlangen, betreffen. * * * belangen:1.〈zurWiedergutmachungzwingen〉abrechnen|mit|·zurVerantwortung/Rechenschaftziehen·verant… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • belangen — be|lạn|gen; jemanden belangen (zur Rechenschaft ziehen; verklagen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • belangen — belange …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • Injuriārum belangen — Injuriārum belangen, jemand wegen Beleidigung verklagen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Belang — belangen: Das Verb mhd. belangen, ahd. bilangēn ist eine Präfixbildung zu dem unter »langen« behandelten Verb (↑ lang). Es bedeutete zunächst »erreichen, sich erstrecken«, dann »betreffen«, wofür heute anbelangen steht (entsprechend niederl.… …   Das Herkunftswörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”